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1. Der Verein Russenkinder

2. Der Vorstand

3. Satzung des Vereins

4. Aufnahmeantrag

 

Der Verein Russenkinder

Wir haben uns folgende Ziele gesetzt, wohl wissend, dass es nach so langer Zeit schwierig ist, sie zu erfüllen. Aber versuchen möchten wir es auf alle Fälle:

- Vertretung der Interessen der Russenkinder

- Die Bereitstellung von Informationen

- Geschichtliche Betrachtungen

- Die Ehrung unserer Eltern

- Öffentlichkeit herstellen

- Publizieren

 

Wir können noch mehr Wünsche äußern, leider haben wir keinen Einfluß darauf. Da wäre zum Beispiel noch die Frage, was die Menschen aus unseren Schicksalen lernen können.

Seit dem Ende des 2. Weltkrieges sind nunmehr 70 Jahre vergangen. Haben die Menschen aus unseren Erfahrungen gelernt? Nein, im Gegenteil.

Es werden weiter Kriege geführt, Menschen ermordet, verschleppt, vergewaltigt, Lebensgrundlagen zerstört.

Werden wir nach unseren Erfahrungen gefragt? Nein, die Interessen der Gewinner am Krieg wiegen schwerer als das angerichtete menschliche Leid.

Wir möchten mit unseren Erfahrungen und Lebensläufen eine Stimme im Chor derer sein, die sich gegen Gewalt wenden und die an die Folgen erinnern.

 

Anschrift:

Anatoly Rothe

Skladanowskystr. 27

13156 Berlin

 

Bankverbindung:

Kontoname: Russenkinder

VR-Bank Altenburger Land eG / Deutsche Skatbank

IBAN DE29 8306 5408 0004 8500 09

BIC GENODEF1SLR

 

Der Vorstand

Berlin, den 6. 11. 2021

Am 6. 11. 2021 wurde auf der Mitgliederversammlung der bisherige Vorstand mit Dank verabschiedet.

Zum Vorsitzenden wurde Herr Anatoly Rothe, zu Vorstandsmitgliedern Frau Dr. Ingrid Thomas, Herr Michael Lerche und Herr Eckehard Liebeck einstimmig gewählt.

In dieser Jahresversammlung wurde die Satzung einstimmig dahingehend geändert, dass der Vorstand nunmehr aus vier Mitgliedern besteht. Es ging darum, weitere Russenkinder in den Vorstand einzubringen.

Herr Liebeck hatte sein Interesse mit großem Engagement unter Beweis gestellt.

 

Satzung des Vereins „Russenkinder e.V.“

Fassung vom 6. 11. 2021

§ 1 (Name, Sitz)

1. Der Verein führt den Namen „Russenkinder“.

2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e. V.“

3. Der Sitz des Vereins ist Berlin.

§ 2 (Zweck)

1. Der Verein stellt eine Vereinigung für die Kinder von sowjetischen Armeeangehörigen, die in Deutschland geboren wurden, dar.

Er betrachtet es als seine Aufgabe, deren Interessen zu publizieren und wahrzunehmen. Das erfolgt unter anderem durch die öffentliche Darstellung von Schicksalen.

Des weiteren ist der Verein eine Anlaufstelle für diejenigen, die noch nicht die Aufklärung ihrer Geschichte begonnen haben. Er stellt in diesem Zusammenhang Informationen und Hilfe zur Verfügung.

Der Austausch von Erfahrungen und deren Weitergabe gehören ebenfalls dazu.

Aufgrund der vielfältigen Umstände, die in diesem Zusammenhang auftraten und auftreten, ermöglicht der Verein eine anonyme Inanspruchnahme.

Natürlichen und juristischen Personen gibt der Verein ebenfalls eine Plattform, ihm bei seiner Arbeit zu helfen.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 (Mitgliedschaft)

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, für die Ziele des Vereins einzutreten.

2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

3. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.

5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

7. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben

8. Spenden werden satzungsgemäß verwendet. Werden sie zu einem bestimmten Zweck getätigt, erfolgt die Verwendung entsprechend.

 

§ 4 (Ehrenmitgliedschaft)

1. In Würdigung ihrer Lebensleistung und als Ausdruck unserer Achtung und Liebe kann Müttern und Vätern von „Russenkindern“ die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden.

2. Ehrenmitglied des Vereins kann ebenfalls werden, wer durch Auftreten und Unterstützung der Vereinsarbeit dem Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben in besonderem Maße verhilft.

3. Den Beschluß zur Verleihung des Titels fällt der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

 

§ 5 (Vorstand)

1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und drei Vorstandsmitgliedern. Bei erforderlichen Vorstandsbeschlüssen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden.

2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden. Er vertritt den Verein auch einzeln.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.

 

§ 6 (Mitgliederversammlung)

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

3. Versammlungsleiter ist der Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt.

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

§ 7 (Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens)

1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

2. Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall

steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an einen noch zu bestimmenden gemeinnützigen Verein, der sich der Verständigung zwischen den deutschen und russischen Völkerschaften widmet.

 

Berlin, den 23. Januar 2016

 

Aufnahmeantrag

An

Herrn

Anatoly Rothe

Skladanowskystr. 27

13156 Berlin


Aufnahmeantrag in den Verein „Russenkinder e.V.

Name

Vorname

Geb.-Datum

Beruf

Straße, Hausnummer

PLZ, Stadt

Land

E-Mail

 

Ich erkenne die Satzung des Vereins „Russenkinder e.V. an.

 

Datum, Unterschrift